SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

  • Unternehmensnachfolge, Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Überlassung von Grundeigentum
  • Übertragung auf künftige Erben (vorweggenommene Erbfolge)
  • Absicherung des Veräußerers (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Pflege, Geldleistung)
  • Übernahme von Verbindlichkeiten und/oder Grundpfandrechten
  • vertragliche Rückforderungsrechte


Hinweise des Rats der Notariate der Europäischen Union zu Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge